Ohne erteilte Genehmigung zur Körperakupunktur nach EBM 30.7.3 – keine Abrechnung der Leistungen
Unstrittig ist, dass die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur, EBM Nrn. 30790 u. 30791, erst nach Erteilung der förmlichen Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig ist. Im System […]
» Weiterlesen