Rettungssanitäter haften nicht für Fehlentscheidungen des Notarztes
Notarzt und Rettungsdienstorganisationen haben bei der Versorgung von Notfallpatienten unterschiedliche Zuständigkeiten in ihrer lediglich organisatorischen Zusammenarbeit. Die jeweiligen Aufgaben sind im Fall eines Behandlungsfehlervorwurfs seitens des Patienten für Haftungsfragen maßgeblich. […]
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