Ambulantes Operieren – Abrechnung nach GOÄ
In diesem Dienst medical-text online finden Sie in der GOÄ im
- Kapitel C VIII Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen die Zuschläge zu entsprechende GOÄ-Operationsleistungen.
- Die Leistungen der einzelnen Operationen finden Sie in den entsprechenden speziellen Fachkapiteln.
Auslagenersatz neben Zuschlägen?
Die GOÄ kennt Zuschläge für ambulante Operationen und Anästhesien (GOÄ-Nrn. 440 ff), und dies auch, wenn die Leistungen in Krankenhäusern durchgeführt werden.
Die immer wieder vorkommenden Probleme bei den GOÄ Liquidationen ambulanter OPs, weil einige PKV-Kassen der Meinung sind, ein Auslagenersatz (nach GOÄ §10) sei neben den Zuschlägen nicht möglich. Die ist falsch.
In den Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt C V III 1.Abs. der GOÄ heißt es u.a.
„…Bei ambulanter Durchführung von Operations- und Anästhesieleistungen in der Praxis niedergelassener Ärzte oder in Krankenhäusern können für die erforderliche Bereitstellung von Operationseinrichtungen und Einrichtungen zur Vor- und Nachsorge (z.B. Kosten für Operations- oder Aufwachräume oder Gebühren bzw. Kosten für wiederverwendbare Operationsmaterialien bzw. -geräte) Zuschläge berechnet werden….“
Eine Abrechnung der Zuschläge und ein möglicher Weise erforderlicher Auslagenersatz nach § 10 GOÄ sind neben einander möglich.