Ambulantes Operieren – Abrechnung nach EBM
In der vertragsärztlichen Versorgung sind zur Abrechnung ambulanter Operationen erforderlich:
- Angabe der Diagnose – kodiert nach ICD-10-GM
- Angabe der Prozeduren nach OPS – Anhang 2
Die OPS Codes finden Sie bei uns und nicht in einer endlosen Auflistung (wie in der Anlage 2 zum EBM) sondern die OPS-Codes sind den entsprechenden EBM Nrn. direkt zugeordnet.
Sie finden schnell und übersichtlich im
- Kapitel 31 Gebührenordnungspositionen für ambulante Operationen, Anästhesien, präoperative, postoperative und orthopädisch-chirurgisch konservative Leistungen
und auch im
- Kapitel 36 Belegärztliche Operationen, Anästhesien, postoperative Überwachung und konservativ belegärztlicher Bereich
alle OPS-Kodes und die dazugehörigen EBM-Nrn. zum ambulanten Operieren wie Narkose, Operation, Überwachung und Nachbehandlung – siehe unser Beispiel EBM Nr. 31101:
Unser Beispiel aus der EBM-Datenbank zu einer ambulanten operativen Leistung des Kapitels 31 weist nach Anlinken in der linken unteren Ecke unter „OPS Nummern“ alle zu dieser EBM Leistung Nr. 31101 gehörenden OPS-Codes auf.

* durch Link auf die OPS-Nummern (hier im gelben Raster) erhalten Sie alle zu dieser Leistungen gehörenden OPS-Codierungen
Auf ihrer Seite (http://www.kbv.de/html/themen_1126.php) gibt die KBV zum Vertrag und zur Qualitätssicherung für das Ambulante Operieren die Rechtsquellen an.
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V
Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriff im Krankenhaus (AOP-Vertrag) zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. – Stand 16.05.2014
Anlage 1 zum Vertrag nach § 115b SGB V – Katalog (PDF, 711 KB) – 19.1.2015
Anlage 2 zum Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Allgemeine Tatbestände (PDF, 61 KB)
Katalog der G-AEP-Kriterien (PDF, 35 KB)
- AOP-Katalog zum Download von der DKG e.V.
(XLS und PDF, gepackt als zip-Datei, ca 250 kb)
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen einschließlich der notwendigen Anästhesien gemäß § 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V – (Fassung vom 18. September 2006)
Inhalte:
§ 4 Voraussetzungen an die fachliche Befähigung
§ 6 Organisatorische, bauliche, apparativ-technische und hygienische Voraussetzungen
§ 12 Datenfluss bei der datengestützten Qualitätssicherung
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen Bundesärztekammer – Stand: 13.04.1994 – Information beim BDC
Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren
Qualitätsmaßnahmen Ambulante Operationen
Ergebnisse zur Patientenzufriedenheit und zum postoperativen Patientenverlauf bei ambulanten Operationen – Eine Studie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in Kooperation mit dem Bundesverband Ambulantes Operieren e.V. (BAO) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), 2010.